Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

Stand 01.12.2024

 

  1. Geltungsbereich

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für alle Leistungsbeziehungen zwischen den Kunden und Kydexpro. Abweichende Regelungen sind nur dann gültig, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an den AGB vorzunehmen. Gültig sind die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden AGB.

 

  1. Über Kydexpro

 

Kydexpro ist eine Einzelfirma und somit nicht mehrwertsteuerpflichtig. Sie entwirft und stellt verschiedene Produkte aus dem Material Kydex sowie Boltaron her.

 

  1. Offerte

 

Per E-Mail oder über das Kontaktformular können Produkte von Kydexpro bestellt werden. Dabei können ebenfalls Spezialwünsche berücksichtigt werden. Kydexpro erstellt mithilfe aller nötigen Angaben des Kunden eine Offerte. Jede Offerte wird nach den entsprechenden Angaben individuell kalkuliert. Hierbei werden unter anderem die zu dem Zeitpunkt aktuellen Material- und Lieferkosten sowie Aufwand und die Menge der bestellten Waren berücksichtigt. Die Offerte wird per E-Mail versandt und ist 30 Tage gültig. Der Kunde hat die Angaben in der Offerte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und allenfalls Änderungen zu melden. Wird die Offerte seitens des Kunden akzeptiert, wird daraufhin eine Auftragsbestätigung erstellt. Mit dem Akzeptieren der Offerte kommt der Vertrag zwischen Kunde und Verkäufer zustande.

 

  1. Auftragsbestätigung

 

Dem Kunden wird die Auftragsbestätigung per E-Mail zugesandt. Änderungswünsche können nur noch in gemeinsamer Absprache vorgenommen werden. Bei Bedarf wird eine neue Auftragsbestätigung erstellt. Kydexpro hat das Recht, allfällige Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

 

  1. Rechnung

 

Die Rechnung wird dem Kunden per E-Mail zugesandt. Auf Wunsch kann sie auch per Post zugestellt werden. Versandkosten werden dem Kunden zusätzlich verrechnet.

 

5.1 Konditionen

 

Kydexpro behält sich vor, als Anzahlung eine Teilrechnung von 50% vor Ausführung der Arbeit in Rechnung zu stellen. Diese Kosten beziehen sich auf bereits bestellte Ware und verrichtete Arbeit und dient Kydexpro zudem als Sicherheit. Bei Spezialwünschen wird erst nach Erhalt der Anzahlung mit der Umsetzung des Auftrags begonnen. Nach Ausführung des Auftrags wird die zweite Teilrechnung von den restlichen 50% in Rechnung gestellt.

 

6 Mahnung

 

Nach abgelaufener Zahlungsfrist wird der Kunde darüber informiert, dass die noch offenstehende Rechnung umgehend zu begleichen ist. Wird diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist beglichen, wird die erste Mahnung inklusiv 5% Verzugszinsen auf den geschuldeten Betrag erhoben.

 

Wird die Rechnung nicht innerhalb der neu gesetzten Frist bezahlt, wird der Kunde schriftlich in einem Einschreiben erneut dazu aufgefordert, den fälligen Betrag inklusive 5% Verzugszinsen gemäss den AGB innerhalb der nächsten 10 Tage zu begleichen. Wird die neue Frist erneut nicht eingehalten, leitet Kydexpro das Betreibungsverfahren ein.

 

  1. Lieferzeitraum

 

Kydexpro ist stets bemüht, den vorgesehenen Liefertermin gemäss Offerte einzuhalten. Bei Spezialwünschen kann der Kunde bei der Anfrage den spätmöglichsten Termin nennen, bis wann der Auftrag zu erledigen ist. Kydexpro wird dem Kunden dann mitteilen, ob dies realisierbar ist.

 

Kann der Liefertermin von Kydexpro nicht eingehalten werden, wird der Kunde darüber informiert und es wird nach einer gemeinsamen Lösung gesucht. Der Auftrag kann nur widerrufen werden, wenn es Kydexpro nicht möglich ist, innerhalb von 3 Monaten ab Erhalt der unterschriebenen Auftragsbestätigung den Auftrag umzusetzen. In diesem Fall wird dem Kunden 40% der Anzahlung zurückerstattet, 10% behält Kydexpro für den Aufwand.

 

  1. Gewährleistung und Mängel

 

Hat ein Produkt einen Fehler oder fehlt diesem eine zugesicherte Eigenschaft, kann der Kunde während zwei Jahren Gewährleistungsansprüche stellen. Der Kunde kann die Reparatur oder den Ersatz des mangelhaften Produkts fordern. Sollte dies fehlschlagen, ist grundsätzlich der Rücktritt vom Vertrag oder die Rückerstattung des Minderwertes möglich.

 

  1. Widerrufsrecht

 

Der Kunde ist berechtigt, die gekauften Artikel ohne Angabe von Gründen innerhalb von innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt zurückzugeben. Als Stichtag gilt der Poststempel. Alle Rücksendungen müssen in ihrem ursprünglichen Zustand und in der Originalverpackung zurückgeschickt werden. Die Kosten für die Rücksendungen von Waren werden ausschliesslich vom Kunden getragen.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die Rücksendungen per E-Mail anzuzeigen. Nach der schriftlichen Bestätigung und den damit in Verbindung stehenden weiteren Instruktionen seitens Kydexpro erfolgt die Rücksendung. Dem Kunden steht die Auswahl des Logistikunternehmens frei.

 

Bei Spezialanfertigungen ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.

 

  1. Umtausch

 

Der Umtausch eines gekauften Artikels wird nur genehmigt, wenn der gekaufte Artikel unbenutzt ist, sowie der Kaufpreis gleich ausfällt. Umtauschartikel wird versendet, sobald das Umtauschprodukt zurück ist sowie die Versandkosten bezahlt wurden. Die Versandkosten gehen zu Lasten des Kunden.

 

  1. Datenschutz

 

Kydexpro behandelt alle persönlichen Daten der Kunden vertraulich und gibt diese nicht an Dritte weiter. Es werden lediglich die Anschrift und die E-Mailadresse des Kunden für die Bearbeitung des Auftrags benötigt.

 

Alle mit dem Auftrag zusammenstehenden Dokumente werden von Kydexpro für 10 Jahre archiviert.

 

  1. Urheberrecht

 

Sämtliche Fotos, Videos und Texte, die auf der Homepage verwendet werden, sind ausdrücklich Eigentum von Kydexpro. Es ist untersagt, diese zu bearbeiten, weiterzuverwenden oder zu zweckentfremden.

 

  1. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegenden Bestimmungen ist Brig.

 

  1. Salvatorische Klausel

 

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.